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search.filters.categories.label: Mobilität
- Preisänderung der Langzeittickets in Hauptstädten 2023-2026Prozentuale Änderung des günstigsten regulären Langzeittickets je Hauptstadt zwischen 2023 und 2026, klassifiziert als gesunken, unverändert oder gestiegen (ohne die drei kostenlosen Städte). Quelle: Greenpeace, 'Public Transport & Climate Tickets in Europe' (2. Auflage, September 2026).23° Newshace 3 semanas
- Preisänderung der Klimatickets in Ländern 2023-2026Prozentuale Preisänderung landesweiter Klimatickets bzw. vergleichbarer Angebote zwischen 2023 und 2026 in den Ländern mit sinnvoll vergleichbaren Tarifen. Quelle: Greenpeace, 'Public Transport & Climate Tickets in Europe' (2. Auflage, September 2026).23° Newshace 3 semanas
- Deutschland: Kraftstoffpreise an öffentlichen TankstellenEntwicklung der Kraftstoffpreise an deutschen Tankstellen im Zeitverlauf – Tagesdurchschnitte aus dem Dashboard Deutschland (Destatis).23° Newshace 4 días
- Österreich: Aktuelle Spritpreise (Sieben-Tage-Durchschnitt)Entwicklung der Spritpreise an Österreichs Tankstellen im Zeitverlauf – Daten aus dem amtlichen Spritpreisrechner der E-Control.23° Newshace 3 horas
- Österreich: Aktuelle SpritpreiseEntwicklung der Spritpreise an Österreichs Tankstellen im Zeitverlauf – Daten aus dem amtlichen Spritpreisrechner der E-Control.23° Newshace 3 horas
- PKW-Neuzulassungen in ÖsterreichAnzahl der Zulassungen fabriksneuer PKWs pro Jahr23° Newshace 2 meses
- Ladeinfrastruktur für ElektroautosEs gibt x öffentliche Normal- und Schnellladepunkte ab 3,7 kW je 1.000 Einwohner:innen.23°hace 2 meses
- Ladeinfrastruktur für ElektroautosEs gibt x öffentliche Normal- und Schnellladepunkte ab 3,7 kW je 1.000 Einwohner:innen.23°hace 2 meses
- Ladeinfrastruktur für ElektroautosEs gibt x öffentliche Normal- und Schnellladepunkte ab 3,7 kW je 1.000 Einwohner:innen.23°hace 2 meses
- Ladeinfrastruktur für ElektrofahrzeugeDer Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.23°hace 2 meses
- Ladeinfrastruktur für ElektrofahrzeugeDer Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.23°hace 2 meses
- Ladeinfrastruktur für ElektrofahrzeugeDer Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.23°hace 2 meses
- Ladeinfrastruktur für ElektrofahrzeugeDer Indikator zeigt die Dichte von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bezogen auf die Einwohner an. Eine Ladesäule verfügt in der Regel über mindestens zwei parallel verfügbare Ladepunkte. Es werden hier sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte betrachtet. Ländliche Regionen verfügen in der Regel über weniger öffentliche Ladepunkte, da Elektrofahrzeuge hier leichter im privaten Umfeld geladen werden können. Die Zahlen werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV §5) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Um die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der öffentlich zugänglichen Ladepunkte gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Meldepflichtig sind alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit über 3,7 kW Ladeleistung, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 17. März 2016 in Betrieb genommen wurden. Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW Ladeleistung sind vollständig erfasst. Angaben zu älteren Normalladepunkte und Ladepunkten bis 3,7 kW Ladeleistung basieren auf freiwilligen Meldungen der Betreiber. In den Datenauswertungen sind auch Ladepunkte derjenigen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte enthalten, die einer Veröffentlichung im Ladesäulenregister nicht zugestimmt haben. Ein Ladepunkt ist öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt. Werte zu den Ladepunkten jeweils zum Stichtag 01.01. eines Jahres; Einwohnerdaten zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.23°hace 2 meses